Die FDP-Landtagsfraktion und die FDP-Groß-Gerau reagieren gemeinsam auf die Vorwürfe der Grünen-Landtagsabgeordneten Ursula Hamann, die die Klage der FDP-Landtagsfraktion gegen die neue Jagdnovelle als puren Populismus und Fischen nach Wählerstimmen bezeichnet hat. „Diesen Vorwurf können wir so nicht stehen lassen“, stellt Eva Maria Finck-Hanebuth, Fraktionsvorsitzende der FDP Fraktion in Groß-Gerau richtig.
„Die Art und Weise, wie die hessische Landesregierung auf Verordnungswege die Änderung der Jagdbestimmungen durchgesetzt hat, sind fraglich, nicht nur, weil man sich nicht der parlamentarischen Diskussion gestellt hat, sondern weil die Änderungen auch einen erheblichen Eingriff in das Eigentumsrecht darstellen“, so Finck-Hanebuth. Der jagdpolitische Sprecher der FDP Fraktion im Hessischen Landtag Jürgen Lenders ergänzt: „Wer als Landtagsabgeordnete die Landesregierung bei ihrem am Parlament vorbeiregieren unterstützt, der kann sein Abgeordnetenmandat auch direkt beim Pförtner an der Garderobe abgeben. In diesem Land macht immer noch das Parlament die Gesetze und nicht die Landesregierung und deshalb werde man die Rechte der Abgeordneten vor Gericht einklagen“, so Lenders.
Die FDP Groß-Gerau unterstütze die FDP-Landtagsfraktion in ihrem Vorhaben, gegen die Jagdverordnung vor dem Staatsgerichtshof zu klagen. An die FDP hätten sich schon einige Jägerinnen und Jäger gewandt, die große Hoffnung in das Vorhaben der Freien Demokraten haben. Die Änderungen der Landesregierung sind laut der FDP nicht nur inhaltlich verfehlt, sondern auch ein Versuch, den Ruf der Jägerinnen und Jäger zu beschädigen und deren Tradition und Verdienste für den Natur- und Artenschutz in Frage zu stellen.
Dass die Grünen der FDP Populismus vorwerfen und sich als Tierschutzpartei präsentieren, sei einfach fehl am Platz, findet Finck-Hanebuth. „Durch die Einschränkung der Prädatorenbejagung ist es doch absehbar, dass diverse geschützte Arten, Bodenbrüter und auch das Niederwild den Prädatoren nun verstärkt zum Opfer fallen.“